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Landratsamt Ansbach führt digitalen Bauantrag ein

icon.crdate12.12.2023

Wichtige Informationen für zukünftige Bauherren und Planer! Einführung des digitalen Bauantrags

Das Landratsamt Ansbach wird zum 01.01.2024 den digitalen Bauantrag einführen. Damit ergeben sich zwei Änderungen:

 
  1. Bauanträge können künftig bei der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Ansbach über einen Online-Assistenten eingereicht werden. (Die technischen Voraussetzungen dafür werden derzeit geschaffen.
     
  2. Ab 01.01.2024 gehen nicht nur Online Anträge zuerst beim Landratsamt Ansbach ein, sondern auch alle schriftlichen Bauanträge sind beim Landratsamt Ansbach einzureichen (§8 Satz 1 DBauV).
 

Ausgenommen sind Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für verfahrensfreie Vorhaben, die weiterhin bei der jeweiligen Kommune zu stellen sind. Betroffene Gemeinden müssen vom Landratsamt Ansbach unverzüglich nach Eingang des Bauantrags beteiligt werden (§8 Satz 2 DBauV).

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung (E-Mail schreiben; Tel. Telefonnummer: 09827 9220-318 oder Telefonnummer: -322) zur Verfügung!